Als Telekommunikations-Spezialist und 100 % Tochtergesellschaft der LEW unterstützt uns die LEW TelNet GmbH bei allen operativen Aufgaben rund um Ihren Glasfaseranschluss und ist Vertragspartner für Ihr Bayernwerk Highspeed-Produkt. Hier sind Sie bestens aufgehoben: Durch die LEW TelNet GmbH profitieren Sie von über 20 Jahren Erfahrung im Bau und Betrieb von Glasfaserinfrastrukturen.
Bayerwerk Highspeed-Produkte & Vertrag
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Mit wem schließe ich den Bayernwerk Highspeed-Vertrag ab?
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Wer kann die Bayernwerk Highspeed-Angebote abschließen?
Die Bayernwerk Highspeed-Produkte für Internet, Telefonie und IPTV werden für die private Nutzung angeboten und können daher nur von Privatkunden abgeschlossen werden.
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Was kostet Bayernwerk Highspeed und was ist in den Kosten inkludiert?
Aktuell können Sie zwischen vier Highspeed-Tarifpaketen wählen. Die Tarife enthalten…
• … eine Internet-Flat
• … eine Telefonie-Flat ins deutsche Festnetz
• … ein TV- und Streaming-Paket (optional buchbar)Die genauen Produktdetails und Konditionen können Sie direkt hier einsehen.
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Wie lange ist die Erstlaufzeit der Bayernwerk Highspeed-Produkte?
Die Erstvertragslaufzeit beträgt 24 Monate mit Aktivierung der Internetleitung. Nach Ablauf der Erstvertragslaufzeit verlängert sich Ihr Vertrag automatisch um einen Monat, sollten Sie nicht fristgerecht kündigen. Die genauen Daten können Sie auf Ihrem Vertrag oder Ihrer Rechnung einsehen.
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Wozu brauche ich die hohe Übertragungsrate von Glasfaser?
Die hohen Übertragungsgeschwindigkeiten ermöglichen Ihnen die komfortable Nutzung multimedialer digitaler Anwendungen wie beispielsweise Video-on-Demand, Online-Gaming oder HDTV (Hochauflösendes Fernsehen).
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Wie kann Bayernwerk die Übertragungsgeschwindigkeiten garantieren?
Bayernwerk Highspeed basiert auf Glasfasertechnologien. Diese unterliegen nicht, wie zum Beispiel kupferbasierte Technologien, Umwelteinflüssen. Daher können wir Ihnen die von Ihnen gebuchte Übertragungsgeschwindigkeit zusichern.
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Kann ich das Bayernwerk Highspeed-Produkt mit meinem Nachbarn teilen?
Die Nutzung zusammen mit Ihrem Nachbarn ist leider nicht gestattet. Eine Nutzung mit anderen Personen ist nur bei Wohngemeinschaften (in der gleichen Wohnung) geduldet.
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Kann ich mein gebuchtes Paket wechseln?
Ja. Sie können jederzeit in ein Produkt mit höherer Übertragungsgeschwindigkeit wechseln. In ein Produkt mit niedrigerer Übertragungsgeschwindigkeit kann erst nach Ablauf der Vertragslaufzeit gewechselt werden. Hierfür entstehen Ihnen keine weiteren Kosten.
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Kann ich meine persönlichen Daten ändern?
Unter der kostenlosen Servicenummer 0800 539 000 1 können Sie uns die Änderungen Ihrer persönlichen Angaben melden.
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Kann ich meinen Vertrag bei Umzug mitnehmen?
Wenn an Ihrem neuen Wohnsitz ein Bayernwerk Highspeed Glasfaserhausanschluss vorhanden ist, können Sie Ihr Bayernwerk Highspeed-Produkt ganz einfach mitnehmen.
Sollte kein Bayernwerk Glasfaserhausanschluss vorhanden sein, müssen Sie Ihren Vertrag leider fristgerecht kündigen. Infos zum Sonderkündigungsrecht bei Umzug können Sie in Ihren Vertragsunterlagen (AGBs) nachlesen.
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Wie erhalte ich meine Rechnung und wann wird das Geld von meinem Konto eingezogen?
Sie brauchen sich um nichts mehr zu kümmern: Die monatliche Rechnung können Sie ganz bequem in unseren Kundenportal einsehen und herunterladen. Auf Wunsch erhalten Sie auch einen Einzelverbindungsnachweis. Den Rechnungsbetrag ziehen wir, wie vertraglich vereinbart, monatlich von Ihrem Konto ein.
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Wem gehören die verbauten Komponenten und was passiert damit nach Vertragsende?
Bei Beendigung Ihres Bayernwerk Highspeed-Vertrags müssen Sie sich um nichts kümmern, denn die verbauten Komponenten verbleiben bei Ihnen, bis Sie sich ggf. für ein neues Bayernwerk Produkt entscheiden.
Wir lassen Sie auch nach Vertragsende nicht im Stich: Nach Kündigungseingang erhalten Sie von uns alle Informationen, die Sie gegebenenfalls für den Rückversand benötigen. Sollte darüber hinaus noch Fragen offen sein, können Sie sich jederzeit an unsere kostenlose Servicehotline wenden.
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Wofür benötigen Sie eine Grundstücksnutzungsvereinbarung?
Die Grundstücksnutzungsvereinbarung erlaubt uns Baumaßnahmen auf Ihrem Grundstück und an Ihrem Wohngebäude durchzuführen. Nur so können wir Ihren Glasfaserhausanschluss installieren.
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Welche Verpflichtungen gehe ich mit meiner Unterschrift ein?
Mit Ihrer Unterschrift schließen Sie einen verbindlichen Vertrag mit der LEW TelNet GmbH über einen Glasfaserhausanschluss sowie das gewählte Highspeed-Produkt ab.
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Muss ich mich für einen Glasfaserhausanschluss entscheiden?
Nein, natürlich sind Sie dazu nicht verpflichtet, doch leider können wir Ihnen ohne den Glasfaserhausanschluss auch kein Bayernwerk Highspeed-Produkt anbieten. Bitte bedenken Sie außerdem, dass bei einer späteren Realisierung eines Glasfaserhausanschlusses die Kosten wesentlich höher ausfallen können.
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Wie kann ich meinen alten Vertrag kündigen? Übernimmt das Bayernwerk das für mich?
Um den Wechselprozess möglichst reibungslos zu gestalten, übernehmen wir die Kündigung bei Ihrem bisherigen Anbieter für Sie. Auf Wunsch können Sie auch Ihre aktuellen Rufnummern mitnehmen und mit dem neuen Bayernwerk Highspeed-Anschluss nutzen.
Telefon und Telefonanschluss
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Ändert sich durch den Bayernwerk Highspeed-Vertrag etwas an meinem Telefonanschluss?
Der bisherige Telefonanschluss steht in keinem Zusammenhang mit dem neuen Glasfaserhausanschluss. Beachten Sie bitte, dass Ihre Telefonnummern nicht gleichzeitig mit zwei unterschiedlichen Anschlüssen geschaltet werden können.
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Wie lange dauert die Portierung meiner bestehenden Rufnummern?
Wir stimmen uns mit Ihrem bisherigen Telefonanbieter ab, sodass Sie idealerweise keine Unterbrechung der Verfügbarkeit bei Ihrer Telefonnummer feststellen.
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Kann ich meine bestehenden Rufnummern mitnehmen?
Ja, Sie können in allen Bayernwerk Highspeed-Produkten bis zu drei Telefonnummern mitnehmen. In den Paketen L, XL und GiGa können zusätzlich gegen Gebühr bis zu 10 Rufnummern übernommen werden.
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Funktioniert mein Telefon (Analog/ISDN) mit Bayernwerk Highspeed?
Normalerweise sollte es aus technischer Sicht keine Probleme mit Ihrem aktuellen Telefonanschluss geben. Die Funktionsfähigkeit hängt hier aber von Ihrem eingesetzten Router ab.
Unser Tipp: Mit einem Router von Bayernwerk sind Sie auf der sicheren Seite. Jetzt Bayernwerk Highspeed-Produkt bestellen und Wunsch-Router auswählen.
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Bietet mir Bayernwerk auch Produkte für Mobilfunk an?
Nein, aktuell bieten wir für die private Nutzung ausschließlich Internet- und Festnetzverträge an.
Bayernwerk TV
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Was ist Bayernwerk TV?
Bayernwerk TV ist Fernsehen über Glasfaser. Genießen Sie Filme, Serien und TV-Programme aus einer riesigen Auswahl in Top-Qualität. Sie können aber nicht nur wie beim normalen Fernsehanschluss TV fernsehen, sondern es gibt viele Zusatzfunktionen. Etwa der Zugriff auf Online-Videotheken. Und das alles über ihren Glasfaseranschluss in bester Qualität.
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Kann jeder Bayernwerk TV buchen?
Bayernwerk TV kann ausschließlich exklusiv von Bayernwerk Highspeed-Kunden gebucht und an deren Bayernwerk Highspeed-Anschluss genutzt werden.
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Kann ich Bayernwerk TV auch zu einem späteren Zeitpunkt beauftragen?
Ja, Sie können Bayernwerk TV auch zu einem späteren Zeitpunkt beauftragen. Bitte beachten Sie bei Zubuchung oder Tarifwechsel Ziffer 17.2 der AGB.
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Kann ich Erweiterungen zu meinem Bayernwerk TV auch zu einem späteren Zeitpunkt beauftragen?
Ja, Sie können Erweiterungen zu Ihrem Bayernwerk TV auch zu einem späteren Zeitpunkt beauftragen. Bitte beachten Sie bei Zubuchung oder Tarifwechsel Ziffer 17.2 der AGB.
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Kann ich Bayernwerk TV auch unabhängig von meinem Bayernwerk Highspeed-Tarif kündigen?
Ja, Sie können Bayernwerk TV separat kündigen. Beachten Sie bitte dazu Ihre Bayernwerk TV Vertragslaufzeiten.
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Wann und wie kann ich weitere Senderpakete zu meinem Bayernwerk TV buchen?
Diese können Sie später, ab Aktivierung Ihres Bayernwerk TV-Paketes, direkt in Ihrem Kundenkonto hinzubuchen.
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Kann ich Bayernwerk TV HD-Paket auch ohne Bayernwerk TV Basis buchen?
Leider ist dies nicht möglich.
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Kann ich Erweiterungen, wie zum Beispiel Bayernwerk TV HD-Paket, auch unabhängig zu meinem Bayernwerk TV Basis kündigen?
Ja, Sie können Erweiterungen zu Ihrem Bayernwerk TV separat kündigen. Beachten Sie bitte dazu Ihre Bayernwerk TV Vertragslaufzeiten.
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Kann ich Bayernwerk TV auf meinem Fernseher / meiner HIFI-Anlage nutzen?
Sie können eine riesige Auswahl an TV-Programmen und Filmen mit Ihrer im Bayernwerk TV Basis enthaltenen 4K-Set-Top-Box in Top-Qualität über HDMI (2.0 mit HDCP 2.2) an Ihrem Fernsehgerät genießen. Zusätzlich zum Anschluss an Ihre HiFi-Anlage verfügt die 4K-Set-Top-Box über eine 3,5mm Klinkenbuchse sowie einen S/PDIF-Anschluss (optisch).
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Wie viele 4K-Set-Top-Boxen kann ich zu meinem Vertrag hinzubuchen?
Sie können bis zu zwei weitere 4K-Set-Top-Boxen zu Ihrer Bayernwerk TV Basis gegen Gebühr hinzubuchen.
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Welche Sender sind in den einzelnen Bayernwerk TV-Paketen enthalten?
Die verfügbaren Sender und deren Qualität können Sie den Senderlisten entnehmen.
Diese finden Sie in unserem Downloadbereich. -
Wie kann ich Bayernwerk TV auf meinem mobilen Endgerät nutzen?
Bayernwerk TV kann durch eine für iOS und Android bereitstehende APP genutzt werden. Bitte folgen Sie der Anleitung auf Ihrer 4K-Set-Top-Box.
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Bietet Bayernwerk TV auch APPs für andere Betriebssysteme als Android und iOS?
Aktuell leider nicht.
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Um wie viele Monate verlängert sich der Bayernwerk TV-Vertrag automatisch?
Nach Ablauf der vertraglichen Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag monatlich. Ihre genaue Vertragslaufzeit sowie Verlängerungszeiten können Sie Ihrem Vertrag entnehmen.